AGB
Unser Angebot richtet sich an Wiederverkäufer und Endverbraucher, die die Ware in ihrer selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen Tätigkeit verwenden/bestellen.
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der SAGATRON Elektronik Vertriebs-GmbH (im nachfolgenden SAGATRON genannt) erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen, die auch für zukünftige Geschäftsverbindungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
3. Unsere Bedingungen haben Vorrang vor etwa inhaltlich abweichenden Bedingungen des Käufers.
4. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.
5. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SAGATRON ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Ansonsten wird den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits hiermit widersprochen.
Dies gilt auch dann, wenn SAGATRON in Kenntnis der Bedingungen des Kunden eine Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
6. Der Käufer versichert mit seiner Bestellung bei SAGATRON, dass er die Ware ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit bestellt, und er somit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB an den Verkäufer herantritt.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch SAGATRON Elektronik zustande, oder wenn SAGATRON die Ware aushändigt bzw. in den Versand gibt. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Bei Bestellungen in unserem Online-Shop erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung selbst stellt allerdings noch keine Annahme des Angebotes des Kunden durch SAGATRON dar und ersetzt auch nicht die Auftragsbestätigung.
3. Sofern die Auftragsbestätigung von der Bestellung abweicht, gilt deren Inhalt als vereinbart, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich widersprochen wird.
4. Die angegebenen und zur Verfügung gestellten Maß-, Gewichts- und technischen Angaben sowie Texte und Abbildungen sind gewissenhaft zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Im Zweifelsfall sind die aktuellen Datenblätter und Angaben der Hersteller des Produktes maßgebend.
5. Anfragen und Bestellungen des Käufers wird der Verkäufer stets nur an Arbeitstagen von Montag bis Freitag (MEZ) bearbeiten.
§ 3 Preise und Zahlungen
1. Die Preise sind stets Nettopreise stet in Euro (€) ab Werk Frechen–Königsdorf, und verstehen sich falls nicht anders vereinbart, zuzüglich der Fracht- und Verpackungskosten und gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zur Berechnung kommt jeweils der am Tag der Lieferung gültige Preis. Die Preise verstehen sich dabei pro Stück, wenn nichts anderes angegeben ist.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde die Transportkosten, die Kosten für eine ggfls. gewünschte Transportversicherung, sowie für etwaige Zölle und sonstige öffentliche Abgaben.
4. Die Angebote von SAGATRON sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen werden für noch nicht ausgelieferte Ware an den Kunden weiterberechnet.
5. Die Bezahlung des Kaufpreises ist nach Vertragsabschluss fällig und erfolgt abhängig von der im Einzelfall vereinbarten Zahlungsmethode. Sofern nichts anderes zwischen SAGATRON und dem Kunden vereinbart ist, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen, gewähren wir einen Skontoabzug von 2%.
6. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer jederzeit einer Bonitätsprüfung zu unterziehen.
7. Überschreitet ein Kunde sein Kreditlimit, so ist SAGATRON von seinen Lieferverpflichtungen entbunden. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit geboten, bei Überschreitung seines Kreditlimits die Ware gegen Vorkasse zu beziehen.
8. SAGATRON behält sich das Recht vor, im Einzelfall Anpassungen der Zahlungsmethode zu tätigen, über die der Kunde jedoch im Vorfeld umgehend benachrichtigt wird. Dem Kunden wird hier das Recht zum Rücktritt vom Vertrag eingeräumt.
9. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ab Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen LZB Basiszinssatzes (§ 247 BGB) sowie die Kosten des Mahnverfahrens zu berechnen. Ferner werden sofort sämtliche offene Rechnungen zur Zahlung fällig.
§ 4 Export-/ Ausfuhrkontroll-Bestimmungen
1. Sämtliche durch den Verkäufer gelieferten Waren sind zum Verbleib in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferungsland bestimmt.
2. SAGATRON weist darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Ware nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
3. Es obliegt somit dem Käufer, sich über diese Bestimmungen zu informieren, sie zu beachten und ggfls. entsprechende Ausfuhr-, Wiederausfuhr- oder Importgenehmigungen selbst zu beantragen und zu erwirken.
4. Die durch den Export entstehenden Kosten, wie z.B. Bankspesen, Zollabfertigung sowie alle erforderlichen Dokumente werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Die Kosten für die Erstellung von Ursprungszeugnissen, sowie IHK-Erklärungen werden vom Verkäufer an den Käufer übertragen zzgl. 10 Euro Bearbeitungsgebühr.
6. Der Mindestauftragswert für den Versand ins Ausland beträgt EUR 250,00. Unter diesem Mindestauftragswert behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungspauschale von EUR 40,00 zu erheben.
§ 5 Lieferzeit, Lieferkosten und Verzugsfolgen
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch SAGATRON steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von SAGATRON durch Vorlieferanten und Hersteller.
2 Für durch Verschulden von Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haftet der Verkäufer nicht.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher nach Vertragsabschluss entstehenden, von uns nicht zu beeinflussenden Umständen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen , auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigt den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entstehen dem Verkäufer infolge der Verzögerung erhebliche Nachteile, insbesondere Terminschwierigkeiten, ist der Verkäufer berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung (min. 14Tage) berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
5. Sofern nichts anders vereinbart, ist SAGATRON zu einer möglichen Teillieferung / Teilleistung berechtigt. Wünscht der Kunde ausdrücklich eine Teillieferung, ist SAGATRON dazu berechtigt die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.
6. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
7. Die Lieferung erfolgt durch unsere Wahl durch Paketdienste oder Spedition. Transportschäden sind sofort SAGATRON und dem zustellenden Transportunternehmen zu melden.
8. Soweit das Datum unserer Lieferung oder Leistung auf der SAGATRON Rechnung nicht gesondert vermerkt ist, entspricht es dem Rechnungsdatum.
9. Die Lieferkosten für den Versand innerhalb Deutschlands und der EU, können online (www.sagatron.de/lieferbedingungen) eingesehen werden oder telefonisch bzw. schriftlich erfragt werden.
10. Bei Bestellungen über unseren Webshop im Wert von über 150,00 Euro, entfallen die Versandkosten innerhalb Deutschlands.
§ 6 Gefahrenübergang
1. Die Sendung reist auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anlieferung übernommen hat. Erfolgt die Versendung auf Wunsch des Käufers zu einem bestimmten Termin, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2. Entfällt (Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.)
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich SAGATRON das Eigentum an der verkauften Ware vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer ist verpflichtet einen Zugriff Dritter auf die Ware, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware außerhalb des ordentlichen Geschäftsganges hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
3. Be- und Weiterverarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs gemäß § 950 BGB. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die neue Sache.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist SAGATRON berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf SAGATRON diese Rechte nur geltend machen, wenn SAGATRON dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat.
5. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr gestattet. Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche in voller Höhe und mit allen Nebenrechten im Voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung an uns ab. Nach Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung bis auf Widerruf ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald de Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 8 Gewährleistungen und Mängelhaftung
1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Material- und Fabrikationsfehler sind und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
2. Die Ware ist unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu überprüfen. Nicht vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware oder Mängel sind dem Verkäufer sofort, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl der Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Schadensersatz zu. Im Übrigen kann der Käufer nach seiner Wahl die gesetzlichen Rechte geltend machen. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht versetzt.
4. Ein Ersatz für Schäden – gleich welcher Art – die auf eigenmächtige Abweichungen des Käufers von den Vorgaben zurückzuführen sind, wird vom Verkäufer nicht übernommen.
5. Es besteht eine Schadensersatzhaftung nur für Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7. Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Versetzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden des Verkäufers oder eines Erfüllungsgehilfen, diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ½ Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer.
§ 10 Erfüllungsort Frechen, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kerpen (Rheinl.). Nach Wahl des Verkäufers kann der Käufer aber auch an seinem Gerichtstand verklagt werden.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine der zwischen Verkäufer und Käufer getroffenen vertraglichen Bestimmungen nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden ist eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestellung oder zur Ausführung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden.
SAGATRON Elektronik Vertriebs- GmbH.
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